Der Anwalt will mit der Behauptung der Angeklagte sei "er sei ein Künstler mit sensiblen Neigungen und habe die Tendenz, die Realität auszublenden" auf verminderte Schuldfähigkeit plädieren.
Natürlich macht solch ein Vorgehen, dan Angeklagten insgesamt fragwürdig, danach ist er als Jurist untragbar. Verminderte Schuldfähigkeit hat eben zwei Seiten, aber vielleicht will der Angeklagte auch gerne diese Lösung: "Ist der Ruf erst mal ruiniert, lebt's sich völlig unbeschwert". ;-)
Kann gut sein, daß der Angeklagte das will, weil er mit seiner Verantwortung nicht klar kommt.
Andererseits ist er ein angesehener Jurist, laut Artikel. Als solcher kann er unmöglich realitätsfern sein.
Ich denke, diese Realitätsferne erzeugen manche Leute aus Sturheit, Arroganz, Eitelkeit, was weiß ich. Nicht daß sie wirklich realitätsfern wären. Und da der Angeklagte Jurist ist, ist dieses Geschwafel von den sensiblen Neigungen wohl auf seinem eigenen Mist gewachsen.
Natürlich macht solch ein Vorgehen, dan Angeklagten insgesamt fragwürdig, danach ist er als Jurist untragbar. Verminderte Schuldfähigkeit hat eben zwei Seiten, aber vielleicht will der Angeklagte auch gerne diese Lösung: "Ist der Ruf erst mal ruiniert, lebt's sich völlig unbeschwert". ;-)
Andererseits ist er ein angesehener Jurist, laut Artikel. Als solcher kann er unmöglich realitätsfern sein.
Ich denke, diese Realitätsferne erzeugen manche Leute aus Sturheit, Arroganz, Eitelkeit, was weiß ich. Nicht daß sie wirklich realitätsfern wären. Und da der Angeklagte Jurist ist, ist dieses Geschwafel von den sensiblen Neigungen wohl auf seinem eigenen Mist gewachsen.